Einige Schlachthöfe missachten die Vorschriften zum Schutz der Tiere beim Schlachten. Der Bundesrat lehnt es ab, obligatorische Videoüberwachungen einzuführen. Ein solcher Eingriff wäre aus seiner Sicht unverhältnismässig.
Die Regierung beantragt eine entsprechende Motion von Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH) zur Ablehnung, wie sie am Montag bekanntgab. Jositsch, ehrenamtliches Mitglied der Stiftung Tier im Recht, will eine obligatorische Videoüberwachung – insbesondere der Betäubungs- und Entblutungszone – in Schlachtbetrieben verankern.
Missstände dokumentiert
Heute bestimmt der Schlachthofbetreiber eine Person, die für die Kontrolle des Betäubungs- und Entblutungserfolgs verantwortlich ist. Die dokumentierte Selbstkontrolle ist stichprobenartig von den amtlichen Tierärzten zu überprüfen.
Eine kürzlich publizierte Analyse des Bundes von 67 Schlachtanlagen ergab, dass in vielen Schlachtbetrieben, und insbesondere in jenen mit geringer Kapazität, die Kontrolle gänzlich fehlte oder nicht korrekt vorgenommen wurde. Darunter leiden vor allem Schweine: Bei der Elektrobetäubung von schweren Schweinen sei die Stromleistung nicht immer ausreichend gewesen, hiess es in der Studie.
Videoüberwachung unverhältnismässig
«Ohne Kontrollmöglichkeit bleiben gravierende Tierschutzverstösse wie etwa Fehlbetäubungen von den amtlichen Tierärzten unentdeckt», begründet Jositsch seinen Vorstoss. Verdeckte Videoaufnahmen von Tierrechtsorganisationen hätten in der Vergangenheit wiederholt krasse Tierschutzverstösse ans Licht gebracht. Deshalb wären obligatorische Videoaufnahmen aus Sicht des Motionärs «eine zuverlässige und objektive Vollzugsgrundlage für die amtlichen Tierärzte und könnten stichprobenartig eingesehen werden».
Der Bundesrat hält jedoch nichts von der Idee, wie er in seiner Antwort auf die Motion schreibt. Die Schlachtbetriebe dürften – unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden – zwar Videoüberwachung einsetzen. Zentral für den Tierschutz seien aber insbesondere die gezielte und kontinuierliche Schulung des Personals und die Verbesserung der Selbstkontrolle. Eine generelle Anordnung der Videoüberwachung erscheint dem Bundesrat aber unverhältnismässig.
Massnahmen eingeleitet
Als Reaktion auf die festgestellten Mängel habe das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) umgehend Schritte unternommen, um den Tierschutz beim Schlachten zu verbessern. Insbesondere habe es die kantonalen Vollzugsbehörden aufgefordert, in den betroffenen Betrieben mit Sofortmassnahmen eine tierschutzkonforme Situation herzustellen.
Zudem erarbeiteten Bund und Kantone derzeit zusammen mit den Schlachtbetrieben eine Vorlage für ein Konzept zur Selbstkontrolle beim Betäuben und Entbluten. Das BLV werde prüfen, ob die eingeleiteten Massnahmen Wirkung zeigten.