Quelle: http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/wil/wv-au/Micarna-weiter-unter-Beschuss;art266,4573447
Quelle: http://www.srf.ch/konsum/themen/arbeit/angestellte-am-anschlag-bueezer-klagen-ueber-unertraeglichen-stress#
Schon zum zweitenmal in zwei Wochen berichten Arbeiter der Micarna im «Kassensturz» über die Arbeitsbedingungen. Man müsse auch krank arbeiten.
SIMON DUDLE
BAZENHEID. Wenn man zu lange krank war, komme man unter Druck. Man müsse unterschreiben, dass man nicht mehr so viel fehle. Das ist einer der Vorwürfe eines Mitarbeiters der Fleischproduzentin Micarna mit Sitz in Bazenheid, gerichtet an die Redaktion des Kosumentenmagazins Kassensturz. Und weiter: Man gehe krank zur Arbeit, weil man sich wegen einer allfälligen Kündigung nicht getraue, zu Hause zu bleiben.
Interne Lösung gesucht
Bei der Micarna lässt man diese Vorwürfe nicht stehen. «Wir entlassen sicher keine Mitarbeiter wegen einer krankheitsbedingten Abwesenheit. Wenn jemand wegen physischen oder psychischen Problemen seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, dann wird wenn immer möglich nach einer internen Lösung gesucht», sagt Roland Pfister, Leiter Kommunikation der Micarna. Sogenannte Rückkehrgespräche fänden bei längerer Abwesenheit immer statt und hätten die Gesundheit des Angestellten zum Ziel. «Es geht nicht darum, dass der Mitarbeitende mittels Unterschrift bestätigt, nicht mehr so viel zu fehlen. Sondern darum, gemeinsam eine für beide Seiten zielführende Lösung zu finden», sagt Pfister.
Schon zum zweitenmal in 14 Tagen haben Micarna-Mitarbeiter im «Kassensturz» über die aus ihrer Sicht unbefriedigenden Arbeitsbedingungen berichtet. Zwei Wochen zuvor war es darum gegangen, dass in der Zerlegerei das Fliessband schneller laufen gelassen werde, um mehr produzieren zu können. Dies mache krank. Die Micarna entgegnete, der Druck auf den einzelnen Mitarbeiter sei trotz höherem Tempo des Bandes reduziert worden.
Kein Kündigungsschutz
Trotzdem bleibt nach den beiden Beiträgen die grundsätzliche Frage, wie gut man als Arbeitnehmer betreffend Kündigung geschützt ist. Arbeitsrecht-Experte Kurt Pärli sagte im «Kassensturz», dass es einen eigentlichen Kündigungsschutz nicht gebe. Ein Angestellter könne entlassen werden, würde aber je nach Fall eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen erhalten. In der Praxis einige man sich oft auf maximal zwei bis drei Löhne.