Anklage gegen AETA 4 zurückgewiesen!

von Will Potter

Ein U.S. Bezirksgericht hat die Anklage gegen die vier Tierrechtsaktivisten wegen Verletzung des Animal Enterprise Terrorism Acts/AETA, abgewiesen. Weil die Regierung nicht genau erklären konnte, welcher Straftat sich die Demonstranten schuldig gemacht haben sollen.

Als Joseph Buddenberg, Maryam Khajavi, Nathan Pope und Adriana Stumpo 2009 festgenommen wurden, gab der Staat als Grund wenig mehr an, als dass sie mit Kreide Slogans auf den Bürgersteig gemalt, Flyer verteilt und an Protesten teilgenommen hatten. Später, bei der offiziellen Anklage, war die Regierung immernoch sehr verschlossen, als es darum ging zu erklären, inwiefern ihr gewaltfreier, öffentlich legaler Protest mit “Terrorismus” zusammenhängt.

Aus diesem Grund kämpften das “Center for Constitutional Rights” (Zentrum für Bürgerrechte) und Anwalt Matthew Strugar für die Einstellung der Klagen. Kurzgefasst – sie argumentierten, dass die Klagen abgewiesen werden sollten, weil die Angeklagten nur von ihrem Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch gemacht haben.

Hier ist ein Auszug aus der Urteilsentscheidung von Richter Ronald M. Whyte:

Um die Voraussetzung einer Anklage zu erfüllen, müssen Fakten dargelegt werden, die jedem Angeklagten hinreichend erklären was er oder sie getan haben soll, das als Straftat definiert wird. Das ist insbesondere dann nötig, wenn die Art ihres Verhalten in ein weites Spektrum zwischen kriminellen Aktionen und bürgerrechtlich geschütztem politischen Protest fällt. Während “echte Bedrohungen” nicht durch den ersten Artikel der Verfassung geschützt werden, entsprechen Versammlungen und politische Proteste genau dem was durch den ersten Artikel geschützt wird. In welchen Bereich dieses Spektrums das Verhalten der Angeklagten fällt, wird gewöhnlich ausschliesslich von einer Jury entschieden. Wie auch immer, bevor dieser Fall an eine Jury weitergereicht wird, muss gegen die Angeklagten eine sehr viel spezifischere Anklage vorliegen, die belegt, dass ihr zur Last gelegtes Verhalten kriminell war. [Pause]

Zum Hintergrund : in Kalifornien wurde eine erbitterte Kampagne gegen die Tierversuche an der Universität von Kalifornien geführt. Es gab eine weite Spannbreite von Aktionen, sowohl legale wie auch illegale Taktiken. Die illegalen Taktiken beinhalteten die Zerstörung von Transportern der UC, und ein Brandsatz wurde beim Haus eines UC Vivisektoren hinterlassen.

Das FBI und die örtlichen Gesetzeshüter konnten die verantwortlichen Aktivisten nicht erwischen. Sie haben stattdessen die öffentlich agierenden Aktivisten festgenommen, so auch die AETA 4, die protestierten und Flyer entwarfen..

Das Vorläufergesetz zu AETA wurde benutzt, um die SHAC 7 dafür anzuklagen, dass sie eine kontroverse Webseite führten, die über Neuigkeiten berichtete, sowohl über legale wie auch illegale Aktionen.
Der jetzige Fall, die erste Anwendung des neuen Animal Enterprise Terrorism Act, war ein deutlicher Versuch mit diesem  alles auslöschenden Gesetz noch weiter auszuholen, um es gegen den ersten Artikel der Verfassung, die allgemeine Meinungsfreiheit und legale Aktionen einzusetzen. Es zeigt den Versuch der Regierung Aktivisten für “Terrorismus” vor Gericht zu stellen, ohne überhaupt noch zu erklären was sie getan haben.

Um deutlich zu sein, dieser Fall ist noch nicht vorbei. Die Regierung kann sie jederzeit mit einer verbesserten Anklageschrift erneut vor Gericht stellen.

Dies ist ein Sieg der es wert ist gefeiert zu werden, und es sollte auch eine Inspiration sein, sich neu zu organisieren. Konzerne und die Politiker die sie repräsentieren haben diese “Öko-Terrorismus” und “Terrorismus gegen Wirtschaftsbetriebe”-Gesetze seit Jahren vorangetrieben und durchgedrückt, und sie werden nicht still herumsitzen, während ihr Flagschiff-Prozess ihres geliebten angst-verbreitenden Gesetzes beiseite gefegt wird.

Wenn die Ankläger sich zu einer neuerlichen Anklage entscheiden, muss es für sie selbst zur Gefahr werden; die Tierrechts- und Umweltbewegungen müssen bereit sein, umso lauter, umso kraftvoller zu erwidern, dass Aktivismus kein Terrorismus ist.

Quelle: http://www.biteback.de/anklage-gegen-aeta-4-zurueckgewiesen-3494